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Hausordnung der Hainbachschule Hochstadt

Ordnung, gegenseitige Rücksichtnahme und das Achten fremden Eigentums sind Voraussetzungen für das Zusammenleben und arbeiten von Menschen in einer Gemeinschaft.

Aus diesem Grunde sind alle Schüler und Lehrer verpflichtet, die in der Hausord-nung festgelegten Regeln der Schulgemeinschaft zu beachten.

Wer gegen diese Regeln verstößt, bringt sich und andere in Gefahr oder schadet der Schulgemeinschaft. Er muss dann durch entsprechende Maßnahmen (Belehrung, Ermahnung oder Bestrafung) zur Änderung seines falschen Verhaltens gebracht werden.

1 Das Verhalten vor dem Unterricht
1.1 Der Vormittagsunterricht beginnt um 08.00 Uhr und endet um 13.00 Uhr.
Die Unterrichtszeiten der einzelnen Klassen sind im Stundenplan festgelegt.
1.2 Die Schüler werden kurz vor Unterrichtsbeginn von einer Lehrkraft in das Schulgebäude eingelassen.
1.3 Ab 7.50 Uhr übernimmt eine Lehrkraft die Aufsicht.
2 Das Verhalten während des Unterrichts und nach dem Unterricht in den Klassenzimmern und in den einzelnen Fachräumen
2.1 Das Klassenzimmer, Bänke, Stühle und sonstige Einrichtungsgegenstände sollen im Interesse aller schonend behandelt werden. Jeder Schüler ist für seinen jeweiligen Platz verantwortlich.
2.2 Während der großen Pause ist der Aufenthalt in den Unterrichtsräumen nicht gestattet.
2.3 Wegen der Gefahr des Hinabstürzens ist es nicht erlaubt, sich auf Treppengeländer innerhalb des Schulgebäudes zu setzen oder auf den Handläufen hinabzurutschen.
2.4 Laufen und Raufen innerhalb der Gebäude und der Pausenhalle sind wegen Verletzungsgefahr untersagt.
2.5 Während der Unterrichtszeit und in den Pausen dürfen die Schüler das Schulgelände ohne Genehmigung eines Lehrers nicht verlassen.
2.6 Turnhalle, Bibliothek und Computerraum dürfen nur in Begleitung einer Lehrperson betreten werden.
2.7 Die Toiletten sind keine Aufenthaltsräume. Das Pausenbrot esst ihr besser im Freien. Haltet die Toiletten sauber. Der nächste Klassenkamerad ist dankbar dafür.
2.8 Die Fahrräder sind am Ende des Pausengangs abzustellen.
2.9 Die Benutzung des Notausgangs im Hauptbau ist nur bei Gefahr gestattet.
2.10 Nach der letzten Stunde sind die Stühle von den Schülern auf die Bänke zu stellen, damit die Räume gereinigt werden können. Nach dem Unterricht überzeugen sich die Klassenlehrer davon, dass der Raum sauber ist und die Fenster geschlossen sind.
2.11 Während der Turnstunden dürfen die Schüler nur mit Erlaubnis des Sportlehrers auf die Bühne.
2.12 Zum Sportunterricht müssen die Schüler die entsprechende Sportkleidung mitbringen. Die Turnschuhe dürfen nur in der Halle getragen werden.
2.13 Im Falle eines Brandes im Schulgebäude gelten die Bestimmungen der Brandschutzordnung.
2.14 Für alle Schäden im Schulhaus und an den Einrichtungsgegenständen, den Lehr- und Lernmitteln, den ausgeliehenen Büchern usw. haften die Urheber bzw. deren Erziehungsberechtigte.
2.15 Mäntel, Anoraks und ähnliche Kleidungsstücke sind an den vor den Sälen angebrachten Kleiderhaken aufzuhängen. Ein Mitnehmen in die Säle ist nicht erlaubt. Wertgegenstände sind zu Hause zu lassen.
2.16 Das Entschuldigen in Krankheitsfällen bzw. bei Beurlaubung muss schriftlich und telefonisch erfolgen.
2.17 Das Kaugummikauen während des Unterrichts ist untersagt.
3 Verschiedenes
3.1 Sämtliche Aushänge im Schulgebäude bedürfen der Genehmigung der Schulleitung.
3.2 Alle Unfälle innerhalb des Schulgebäudes, an denen Schüler beteiligt sind, müssen der Schulleitung gemeldet werden. Dies gilt auch für Unfälle auf dem Schulweg.
3.3 Das Werfen von Schneebällen und anderen Gegenständen sowie das Anlegen von Schlittenbahnen innerhalb des Schulgeländes sind nicht gestattet.
3.4 Sachbeschädigungen aller Art sollen unverzüglich dem Klassenlehrer, dem Hausmeister oder einer anderen Lehrkraft gemeldet werden.
3.5 Fundgegenstände werden bei Nichtabholung nach der gesetzlichen Frist anderweitigen Zwecken zugeführt.
4 Versicherung
 

Bei körperlichen-gesundheitlichen Schäden, die Schüler bei Mitschülern verursachen, können nach den Versicherungsvorschriften die Erziehungsbe-rechtigten haftbar gemacht werden.

5 Schlussbemerkung und Inkraftsetzung
  Die Schulleitung erwartet eine verantwortungsvolle Mitarbeit der Schüler. Die erwachsenen Besucher der Schulgebäude sind ebenfalls dieser Hausordnung unterworfen.